Ab dem 1. Oktober 2020 erhalten Patienten, die eine Versorgung mit Zahnersatz benötigen, höhere Festzuschüsse von ihren gesetzlichen Krankenkassen. Ab diesem Termin werden künftig 60% statt bisher 50% Zuschuss zur befundorientierten Regelversorgung gewährt. Wenn zusätzlich ein Bonusheft geführt wird kann der Festzuschuss auf 70% (5 Jahre Bonus) bzw. 75% (10 Jahre Bonus) erhöht werden. Somit werden Patienten bei der Versorgung mit Zahnersatz ab Oktober deutlich entlastet.
Zudem gilt bis zum Jahresende auch auf labortechnische Leistungen der verminderte Mehrwertsteuersatz von 5% statt regulär 7%.