zahnersatz

Zahnersatz

Die zahnärztliche Prothetik bietet verschiedenste, für jede individuelle Gebisssituation angepasste Versorgungsmöglichkeiten. Diese reichen von einer Krone für eine Einzelzahnversorgung über feste und abnehmbare Brücken auf vielen Pfeilerzähnen bis hin zu implantatgetragenem Zahnersatz oder totalen Prothesen.

Hierzu beraten wir Sie anhand Ihrer individuellen Situation ausführlich und können Ihnen eine Vielzahl von Optionen anbieten. Bei der Versorgung mit Zahnersatz erfolgt immer zunächst eine Beantragung der Kostenübernahme (Heil- und Kostenplan) bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Je nach individuellem Befund und Bonus für regelmäßig wahrgenommene zahnärztliche Kontrollen, gewährt diese Festzuschüsse für die geplante Versorgung.

Teilkronen, Kronen und Brücken - Zahnersatz

Teilkronen, Kronen und Brücken

Teilkronen und Kronen kommen dann zum Einsatz, wenn so viel Zahnsubstanz verloren gegangen ist, dass der Zahn mit einer reinen Füllungstherapie nicht mehr erhalten werden kann. Auch nach einer Wurzelkanalbehandlung wird dies in der Regel notwendig, da der Zahn spröde und brüchig werden kann oder sich dunkel verfärbt.

Letztlich handelt es sich bei einer Überkronung um eine teilweise oder vollständige „Ummantelung“ des Zahnes, die mit verschiedenen Materialien (Metall, Gold, Keramik Metallkeramik (Metallkern mit Keramikbeschichtung)) erfolgen kann. In der Regel erfolgt die Versorgung des Zahnes in zwei Sitzungen, wobei in der ersten Sitzung der Zahn zur Aufnahme der Krone vorbereitet wird und Abformungen für das zahntechnische Labor genommen werden. Die Krone wird dann im Labor hergestellt und kann in der 2. Sitzung eingegliedert werden.

Bei Brücken ist das Prinzip das gleiche, allerdings kommen diese dann zum Einsatz, wenn Zähne bereits verloren gegangen sind und jeweils ausreichend Zähne in direkter Nachbarschaft zur Zahnlücke vorhanden sind, die den verloren gegangenen Zahn sozusagen „mittragen“ können.

Zahnmodel -  Teleskopkombinationsprothese

Teilprothetik

Sind so viele Zähne verloren gegangen, dass die verbliebenen Zähne allein diese nicht tragen könnten (wie bei einer Brücke), kommen in der Regel herausnehmbare Teilprothesen zum Einsatz, die ihren Halt an den verbliebenen Zähnen gewinnen und sich zusätzlich auf den zahnlosen Kieferbereichen abstützen.

Die Möglichkeiten reichen in diesem Bereich von einfachen Versorgungen mit Kronen und Klammern über nahezu unsichtbare Doppelkronensysteme (Teleskopkronen) bis hin zu herausnehmbaren Brücken oder Mischvarianten mit Implantaten. Anhand Ihrer individuellen Situation beraten wir Sie hierzu gerne ausführlich.

Zahnersatz durch Vollprothese

Totalprothetik

Die Versorgung von zahnlosen Kiefern mit einer Totalprothese ist eine der schwierigsten Behandlungen in der Zahnheilkunde. Totalprothesen gewinnen ihren Halt durch physikalische Effekte wie Saug- und Haftwirkung am zahnlosen Kiefer und das Zusammenspiel der Kau- und Gesichtsmuskulatur. Wir bieten Ihnen eine mit einem Gesichtsbogen und einer speziellen Kieferbewegungsmessung optimierte Methode zur Herstellung Ihrer Totalprothese. So wird in aller Regel die Fertigungszeit und die Anzahl der Termine zur Herstellung verringert und es entstehen deutlich weniger Druckstellen durch die neue Prothese. Besonders im Unterkiefer ist es empfehlenswert, die Totalprothese durch Implantate zu stabilisieren, da man hier keinen „Saugeffekt“ wie im Oberkiefer erzielen kann. Auch Totalprothesen müssen regelmäßig zahnärztlich überprüft werden, um langfristigen Halt und Funktionstüchtigkeit gewährleisten zu können.

Häufig gestellte Fragen

Wieviel zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Zahnersatz?

Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz richtet sich nach dem vorliegenden Befund, d.h. nach Anzahl, Position und Qualität (Substanz und Verankerung im Knochen) der Zähne eines Patienten. Bezuschusst wird hierbei immer die sogenannte „Regelversorgung“, d.h. die für den jeweiligen Befund ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Versorgung. Weiterhin spielt auch der sogenannte „Bonus“ des Patienten eine Rolle, den man mit regelmäßigen Zahnarztbesuchen (Stempel im Bonusheft) erreichen kann. Eine über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung mit Zahnersatz (z.B. aufwendige Keramikverblendung von Backenzähnen, Verwendung von Goldlegierungen u.a.) fallen in den Bereich der privat zu tragenden Kosten.

Wie kann ich Zahnersatz finanzieren?

Wir bieten Ihnen mit der ZA AG beispielsweise eine zinsfreie Ratenzahlung über 6 Monate an. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.za-abrechnung.de/patientenservice.

Wie lange gibt es Garantie auf Zahnersatz?

Die gesetzliche Gewährleistung auf Zahnersatz beträgt 2 Jahre. Normalerweise hält passgenau angefertigter und konsequent gepflegter Zahnersatz aber deutlich länger.

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