Die Oberflächen der natürlichen Zähne sind nicht immer glatt und somit leicht zu reinigen. Insbesondere auf den Kauflächen der Backenzähne kommen tiefe Fissuren und Grübchen vor, die für die Bakterien der Mundhöhle ideale Nischen darstellen und damit besonders kariesgefährdet sind. Auch an den Innenflächen der Frontzähne kommen solche Grübchen vor. Da der Grundsatz gilt „Ein sauberer Zahn wird nicht krank.“ wird bei der Fissurenversiegelung versucht, die Reinigungsfähigkeit zu verbessern, indem solche Fissuren und Grübchen bakteriendicht versiegelt werden.
Zumeist findet die Fissurenversiegelung im Rahmen der Prohylaxesitzung bei Kindern und Jugendlichen oder nach einer professionellen Zahnreinigung statt. Nachdem die betreffenden Zähne gründlich gereinigt und die Grübchen und Fissuren somit frei von Bakterien sind, werden diese nach einer entsprechenden Vorbehandlung der Oberfläche mit einem dünnfließenden Spezialkunststoff versiegelt, der sich durch Lichthärtung verfestigt und danach sofort belastbar ist. Mitunter halten diese Versiegelungen bis ins Erwachsenenalter, sie können aber bei Bedarf erneuert werden.
Grundsätzlich macht eine Versiegelung an allen Zähnen Sinn, die schlecht zu reinigende Grübchen, Rillen und Fissuren aufweisen. Das kann grundsätzlich alle Zähne betreffen, kommt aber bei den Backenzähnen (Molaren) am häufigsten vor.
Gelegentlich haben auch die kleinen Backenzähne (Prämolaren) oder Frontzähne (zumeist auf der Gaumenseite) tiefe Grübchen oder Fissuren, bei denen eine Versiegelung einen wirksamen Schutz vor Kariesentstehung bieten kann.
Auch eine Versiegelung von Milchzähnen kann unter Umständen sinnvoll sein, wenn ihr Erhaltbarkeit (z.B. bei erhöhtem Kariesrisiko) bis zum natürlichen Zahnwechsel fraglich ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zum 18. Lebensjahr die Kosten für die Versiegelung der großen bleibenden Backenzähne, von denen die ersten etwa ab dem 6. (Zahn 6) und die zweiten ca. ab dem 12. Lebensjahr (Zahn 7) in der Mundhöhle eines Kindes erscheinen. Private Krankenversicherungen übernehmen zumeist die Kosten für die Versiegelung aller Zähne, an denen dies notwendig erscheint. Die Versiegelung von Zähnen, die nicht zu den bleibenden Molaren zählen wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und muss privat in Rechnung gestellt werden. Hierbei ist pro Zahn mit einem Kostenaufwand von ca. 20,00 € zu rechnen.