Senkung der Mehrwertsteuer auf zahntechnische Laborleistungen

Laut Beschluss der Bundesregierung wird die Mehrwertsteuer befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5%.

Auch für zahntechnische Laborleistungen gilt in dieser Zeit der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5%. Da der Laborkostenanteil in der Regel mehr als die Hälfte der Gesamtkosten bei einer Versorgung mit Zahnersatz ausmacht, besteht hier deutliches Sparpotential.

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